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Sicherheit, Umweltschutz & Energiepolitik

Hinweis zu Störfallverordnung

Das Datum und ausführliche Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe entsprechend § 17 StörfallV erhalten Sie per Anfrage über unser Kontaktformular. Informationen zum vorgesehenen Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 StörfallV können, unter Berücksichtigung von § 3 des Umweltinformationsgesetztes (UIG), bei der v. g. Behörde eingeholt werden. Die vorliegende Information der Öffentlichkeit steht Ihnen auf der Webseite der Regierungspräsidien BW zur ständigen Verfügung.

Energie

Unsere Energiepolitik finden Sie unter der Unternehmenspolitik inkludiert.

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